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VG Bayreuth, 03.02.2020 - B 5 S 19.1183 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- BAYERN | RECHT
BeamtStG § 23; StGB § 267 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 4; VwGO § 80 Abs. 5; BayDG Art. 6 Abs. 5 S. 1, Art. 9, Art. 33 Abs. 1 Nr. 4; BayPVG Art. 76 Abs. 1 Satz 3
Entlassung eines Beamten auf Probe (Studienrat) wegen Manipulation von Stegreifaufgaben als Klassenleiter im Rahmen der Korrektur - rewis.io
Manipulation von Stegreifaufgaben durch den Klassenleiter im Rahmen der Korrektur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90
Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
Auszug aus VG Bayreuth, 03.02.2020 - B 5 S 19.1183
In der Konsequenz ist das Beamtenverhältnis auf Probe nicht von Dauer, sondern lediglich ein Durchgangsstadium zu dem auf Dauer angelegten Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (BVerwG, Urt. v. 25.02.1993, Az.: 2 C 27/90, BeckRS 9998, 166100). - BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87
Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene …
Auszug aus VG Bayreuth, 03.02.2020 - B 5 S 19.1183
Erforderlich ist, dass das zuständige Disziplinargericht mit der erforderlichen Sicherheit bei einem Beamten auf Lebenszeit eine solche Maßnahme ausgesprochen hätte (BVerwG, Urt. v. 12.10.1989, Az.: 2 C 22/87, NVwZ 1990, 768 ff., 770). - VG Neustadt, 25.09.2015 - 1 L 658/15
Beamter auf Probe nach Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen …
Auszug aus VG Bayreuth, 03.02.2020 - B 5 S 19.1183
§ 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG liegt schon im Regelfall eine hypothetische Bewertung zugrunde, weil das Verhalten eines Probezeitbeamten hypothetisch an den Maßstäben eines Disziplinarverfahrens gegen einen Lebenszeitbeamten zu messen ist (VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss vom 25.9.2015, Az.: 1 L 658/15.NW, BeckRS 2015, 52760).
- BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79
Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines …
Auszug aus VG Bayreuth, 03.02.2020 - B 5 S 19.1183
Gefordert ist eine hypothetische Feststellung, wie die zuständige Behörde oder das zuständige Disziplinargericht entschieden hätte (BVerwG, Urt. v. 09.06.1981, Az.: 2 C 24/79, NVwZ 1982, 189 ff., 189). - VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453
Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe …
Auszug aus VG Bayreuth, 03.02.2020 - B 5 S 19.1183
Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aber auch darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage nach ihrer Auffassung auch im konkreten Fall vorliegt (…BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 11 CS 09.1486 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 09.02.2010 - 11 CS 09.1486
Begründung des Sofortvollzugs; tatsächlich öffentlicher Weg; längs des Weges …
Auszug aus VG Bayreuth, 03.02.2020 - B 5 S 19.1183
Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aber auch darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage nach ihrer Auffassung auch im konkreten Fall vorliegt (BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 11 CS 09.1486 - juris Rn. 14;… BayVGH, B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16).